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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner

Stand: 22. Juni 2026 — gültig zwischen BoniGo (Inhaber: Burak Gülfil) und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB.

Hinweis zum Anwendungsbereich. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Geschäftspartner, im Folgenden „Partner"). Endkunden (Nutzer der BoniGo App / Treuekarte) schließen keinen Vertrag auf Basis dieser AGB ab – für sie gelten die separaten Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung.

1. Vertragspartner

1.1 Vertragspartner ist BoniGo, Inhaber Burak Gülfil, Heugasse 1, 78532 Tuttlingen, Deutschland (im Folgenden „BoniGo"), und der jeweilige Geschäftskunde (im Folgenden „Partner").

1.2 Als Partner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB akzeptiert. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB regeln die Nutzung des BoniGo-Kundenbindungs-, Reservierungs- und Marketingsystems durch den Partner. Dieses umfasst insbesondere:

  • das BoniGo Kassen-Tablet (POS-Terminal), welches dem Partner zur Interaktion mit dessen Endkunden zur Verfügung gestellt wird;
  • die BoniGo Treuekarten (physische QR-Karten) für die Endkunden des Partners;
  • die BoniGo Kunden-App (iOS, ggf. weitere Plattformen);
  • das Händler-Dashboard unter merchant.bonigo.app, über das der Partner Prämien, Coupons, Kampagnen, Reservierungen und die digitale Karte (Menü) verwaltet;
  • die öffentliche Reservierungs- und Karten-Seite unter bonigo.app;
  • die zugehörigen Backend-Systeme und APIs.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.bonigo.de/agb abrufbar.

2.2 BoniGo stellt den Endkunden des Partners eine Treuekarte und/oder die BoniGo-App zur Verfügung. Über diese können Endkunden Bonuspunkte bei teilnehmenden Partnern sammeln und gegen vom Partner festgelegte Prämien einlösen. BoniGo bietet dem Partner darüber hinaus die Möglichkeit, im Händler-Dashboard persönliche Coupons sowie automatisierte Geburtstags-Coupons auszuspielen und Marketingnachrichten per E-Mail oder Push-Benachrichtigung zu versenden.

2.3 Wird eine Leistung des Partners (z.B. Einlösen einer Prämie, Wahrnehmen einer Reservierung) in Anspruch genommen, entsteht ausschließlich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Endkunden und dem Partner. BoniGo ist insoweit ausschließlich technischer Dienstleister und für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Rechtsverhältnis nicht verantwortlich.

3. Registrierung des Partners

3.1 Voraussetzung für die Nutzung von BoniGo durch den Partner ist eine elektronisch oder handschriftlich unterschriebene Partnervereinbarung. Ein Anspruch auf Abschluss einer Partnervereinbarung besteht nicht; BoniGo behält sich vor, eine Aufnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2 Der Partner gibt im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu Firma, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefonnummer und Zahlungsdaten an. Er ist verpflichtet, Änderungen dieser Angaben unverzüglich in Textform mitzuteilen.

3.3 BoniGo kann die Einrichtung eines Partnerkontos verweigern oder bereits eingerichtete Konten sperren, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben oder an der unternehmerischen Tätigkeit des Partners bestehen.

4. Leistungen von BoniGo

4.1 BoniGo stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit die in Ziffer 2.1 beschriebenen Komponenten zur Verfügung und betreibt die zugehörigen Backend-Systeme. Endkunden können über das Kassen-Tablet Punkte in Abhängigkeit ihres Einkaufswertes sammeln, Coupons einlösen und Reservierungen wahrnehmen.

4.2 BoniGo behält sich vor, vom Partner erstellte Marketing- und Coupon-Kampagnen aus Qualitäts- oder Quotengründen einzuschränken oder zu drosseln. Das jeweils aktuelle Kontingent kann im Händler-Dashboard eingesehen werden.

4.3 BoniGo stellt dem Partner ein BoniGo Kassen-Tablet einschließlich installierter Software leihweise zur Verfügung. Eigentum und geistige Schutzrechte verbleiben bei BoniGo. Der Partner erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

4.4 BoniGo ist berechtigt, im Rahmen erforderlicher Wartung oder Weiterentwicklung das Kassen-Tablet oder Teile des Systems gegen funktionsgleiche Komponenten auszutauschen.

4.5 Bei Beendigung des Vertrages zwischen einem Endkunden und BoniGo bleibt der Zugriff des Endkunden zum Einlösen bereits gesammelter Treuepunkte beim Partner noch für 30 Tage technisch möglich. Die endgültige Abwicklung verbleibender Punkte obliegt allein dem Partner.

4.6 BoniGo bemüht sich um eine Verfügbarkeit der zentralen Online-Dienste (Backend, Händler-Dashboard, Reservierungsseite) von 95 % im Jahresmittel. Nicht in diese Quote eingerechnet werden Zeiten für Wartungsarbeiten, Sicherheits-Patches sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder von Störungen bei vorgelagerten Anbietern (z.B. Internet-Provider, Apple Push Notification Service, Cloudflare, Hetzner).

4.7 BoniGo behält sich vor, die im Rahmen der Partnervereinbarung registrierten Partner in öffentlich zugänglichen Partner-Verzeichnissen (z.B. in der Kunden-App) zu listen.

4.8 Die Leistungen werden während der Laufzeit der zwischen Partner und BoniGo geschlossenen Partnervereinbarung erbracht.

5. Pflichten des Partners

5.1 Der Partner positioniert das BoniGo Kassen-Tablet sowie die ausgelieferten Treuekarten gut sichtbar im Kassen- bzw. Bedienbereich und weist seine Endkunden in geeigneter Form auf das BoniGo-System hin.

5.2 Der Partner schult seine Mitarbeitenden in der Bedienung des BoniGo-Systems.

5.3 Behandlung der Hardware

Der Partner behandelt die leihweise überlassene Hardware (insbesondere das Kassen-Tablet) pfleglich. Er trägt das Risiko für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung in seinem Einflussbereich, soweit ihn ein Verschulden trifft, und versichert die Hardware bei Bedarf auf eigene Kosten. Unautorisierte Modifikationen, Reparaturen oder Software-Eingriffe sind untersagt.

Bei Verlust, Diebstahl oder nicht reparablen Schäden, die der Partner zu vertreten hat, schuldet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert der Hardware zuzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 150 € netto pro Gerät. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Der Partner erteilt BoniGo ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung. BoniGo nimmt eine Vorabankündigung (Prenotification) mit verkürzter Frist von 1 Bankarbeitstag vor; diese verkürzte Frist wird hiermit ausdrücklich vereinbart (im Rahmen der SEPA-B2B-Vorgaben zulässig).

5.5 Der Partner verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit der bereitgestellten Hard- und Software. Er meldet jeden Verdacht auf Missbrauch (insbesondere Selbstvergabe von Punkten durch Mitarbeitende oder Dritte) unverzüglich an BoniGo.

5.6 Die im Rahmen der Partnervereinbarung angegebene E-Mail-Adresse dient der Übermittlung von Rechnungen, Vertragsmitteilungen und betriebsrelevanten Informationen. Der Partner hält diese Adresse aktuell.

5.7 Leistungserbringung gegenüber Endkunden: Für die Einlösung von Punkten, Coupons und sonstigen Angeboten gegenüber dem Endkunden ist ausschließlich der Partner verantwortlich. Der Endkunde hat keinen Anspruch gegenüber BoniGo auf Erbringung der durch den Partner festgelegten Prämien oder Reservierungen. Der Partner stellt BoniGo von etwaigen Ansprüchen seiner Endkunden auf Leistungserbringung frei.

5.8 Über das Händler-Dashboard kann der Partner jederzeit Prämien, Coupons, Marketing-Kampagnen und Reservierungen anlegen, ändern oder löschen. Auswirkungen solcher Änderungen auf bereits gesammelte Punkte oder offene Reservierungen verantwortet ausschließlich der Partner.

5.9 Der Partner informiert BoniGo unverzüglich in Textform über Änderungen, die die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Dienstes betreffen (z.B. Betriebsaufgabe, Standortwechsel, Verdacht auf Account-Übernahme).

5.10 Zugangsdaten

Zugangsdaten für das Händler-Dashboard sind individualisiert und vertraulich zu behandeln. Der Partner trägt allein die Verantwortung für die Geheimhaltung. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er BoniGo unverzüglich. BoniGo ist berechtigt, betroffene Zugänge präventiv zu sperren oder zurückzusetzen.

5.11 Inhalte des Partners

Der Partner garantiert, dass er an allen von ihm im Händler-Dashboard hochgeladenen Inhalten (Logos, Bilder, Beschreibungen, Menü-Inhalte etc.) über die erforderlichen Rechte verfügt und dass Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Namensrechte) nicht verletzt werden. BoniGo ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu prüfen. BoniGo kann offensichtlich rechtswidrige Inhalte sperren oder entfernen.

Der Partner räumt BoniGo das nicht-exklusive, unentgeltliche, örtlich auf Deutschland und Europa beschränkte Recht ein, die vom Partner eingestellten Inhalte zum Zweck der Leistungserbringung (Anzeige in der Kunden-App, auf der Reservierungsseite, in Marketing-Materialien des Partners) zu nutzen, zu vervielfältigen, zu übertragen und entsprechend zu bearbeiten. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Partner-Inhalte für eigene Werbung von BoniGo (z.B. Referenz- oder Erfolgsstories) erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Partners.

5.12 Unzulässige Nutzung

Der Partner unterlässt insbesondere:

  • das Versenden gesetzwidriger Nachrichten (Spam, unzulässige Werbung ohne Einwilligung der Empfänger);
  • die Vergabe von Treuepunkten für Produkte, die einer Preisbindung (z.B. Buchpreisbindung, Arzneimittelpreisverordnung) oder Verbrauchsteuer (z.B. Tabak-, Alkoholsteuer) unterliegen;
  • Handlungen, die geeignet sind, das BoniGo-System zu beeinträchtigen, zu manipulieren oder rechtswidrig zu nutzen (insbesondere Eindringversuche, Verbreitung von Schadcode, unaufgefordertes Massen-Mailing über die BoniGo-Infrastruktur);
  • die Weitergabe von Hard- oder Software an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BoniGo.

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß kann BoniGo vergebene Treuepunkte oder Coupons zurücknehmen, das Partnerkonto sperren und/oder die Partnervereinbarung außerordentlich kündigen.

6. Preise und Zahlung

6.1 Die Preise für die Nutzung des BoniGo-Systems ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die dem Partner mit der Partnervereinbarung mitgeteilt und auf Anfrage bzw. auf der BoniGo-Website bereitgestellt wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Monatliche Grundgebühren sind – sofern nicht abweichend vereinbart – ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Kassen-Tablets fällig und werden monatlich, für angebrochene Monate anteilig (pro rata temporis), berechnet.

6.3 Einmalige Preise (z.B. Setup-Gebühr, zusätzliche Treuekarten) sind im Voraus zu zahlen. Verbrauchs- oder leistungsabhängige Entgelte werden am Monatsende abgerechnet.

6.4 Rechnungen werden dem Partner als PDF im Händler-Dashboard zum Abruf bereitgestellt; der Partner wird per E-Mail über die Bereitstellung informiert. Eine Papier-Rechnung kann gegen Kostenerstattung angefordert werden.

6.5 Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen (siehe Ziffer 5.4).

6.6 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu, die aus diesem Vertragsverhältnis stammen.

7. Rechnungsbeanstandungen

7.1 Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von vier Wochen ab Rechnungszugang in Textform an info@bonigo.de zu richten. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt; gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt. Auf diese Folge wird in der Rechnung gesondert hingewiesen.

8. Zahlungsverzug

8.1 Befindet sich der Partner mit der Zahlung in Verzug, ist BoniGo berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Partners zu sperren. Die Zahlungspflicht für offene Beträge bleibt bestehen.

8.2 BoniGo ist berechtigt, ein Inkassobüro/Rechtsdienstleister mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Der Partner wird darüber im Vorfeld in Textform informiert. Die zur Forderungsverfolgung notwendigen Daten (Firma, Anschrift, Rechnungsnummer, -betrag, -datum) dürfen an den beauftragten Dienstleister übermittelt werden.

8.3 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (insbesondere Verzugszinsen gem. § 288 BGB) bleibt vorbehalten.

9. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

9.1 BoniGo behält sich vor, einzelne Funktionen des Systems zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und für den Partner zumutbar bleibt. Wesentliche, für den Partner nachteilige Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Partner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.

9.2 Trotz größter Sorgfalt kann eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Wartungsfenster, Störungen bei vorgelagerten Anbietern oder höhere Gewalt führen zu Unterbrechungen, die keinen Kündigungsgrund darstellen, solange die in Ziffer 4.6 genannte Mindestverfügbarkeit eingehalten wird.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 BoniGo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist die Haftung von BoniGo auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung von BoniGo für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BoniGo.

10.5 BoniGo übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität, Hygiene oder Rechtskonformität der vom Partner angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie der vom Partner im System eingestellten Inhalte (vgl. Ziffer 5.11). Eine Haftung von BoniGo für Inhalte oder Verhalten der Endkunden ist ausgeschlossen.

10.6 Der Partner stellt BoniGo von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten zweckentsprechender Rechtsverteidigung, frei, die diese gegen BoniGo aufgrund von Inhalten oder Verhalten geltend machen, die der Partner zu verantworten hat (insbesondere Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße, unzulässiges Direktmarketing).

10.7 BoniGo führt regelmäßige Backups durch, haftet jedoch nicht für mittelbare oder mittelbare Folgeschäden aus Datenverlust, soweit der Partner die ihm zumutbare Datensicherung (z.B. Export wesentlicher Daten aus dem Händler-Dashboard) nicht selbst vorgenommen hat.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Die Partnervereinbarung kommt mit Unterzeichnung (elektronisch oder handschriftlich) durch beide Parteien zustande. Sie tritt mit der Bereitstellung der Hardware bzw. der Freischaltung des Händler-Dashboards in Kraft, spätestens jedoch 14 Tage nach Übergabe der Hardware an einen vom Partner beauftragten Logistik-Dienstleister.

11.2 Die Partnervereinbarung wird – sofern nicht abweichend vereinbart – auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat geschlossen. Sie kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

11.3 Der Partner kann anstelle der monatlichen Mindestlaufzeit eine vergünstigte 3- oder 12-Monats-Bindung wählen. In diesem Fall verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die entsprechende Rabattierung ergibt sich aus der Preisliste.

11.4 Wird im Rahmen der Partnervereinbarung eine kostenlose Testphase gewährt, kann der Partner die Vereinbarung innerhalb der Testphase in Textform zum Ende der Testphase kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Nicht-Kündigung geht die Vereinbarung in die vereinbarte reguläre Laufzeit über.

11.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für BoniGo liegt insbesondere vor bei:

  • wiederholtem Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB nach erfolgloser Abmahnung;
  • Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsgrundgebühren trotz Mahnung;
  • dem Versuch oder der Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit dem BoniGo-System (z.B. Betrug, unbefugter Eingriff in die Systeme);
  • dem Versand offensichtlich rechtswidriger Inhalte über die BoniGo-Infrastruktur.

11.6 Kündigungen können in Textform per E-Mail an info@bonigo.de oder per Brief erfolgen.

11.7 Geliehene Hardware ist nach Beendigung der Partnervereinbarung innerhalb von 14 Tagen in funktionstüchtigem Zustand auf Kosten des Partners an BoniGo zurückzusenden. Erfolgt die Rückgabe nicht oder verspätet, ist BoniGo berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten monatlichen Grundgebühr bzw. den Wiederbeschaffungswert (vgl. Ziffer 5.3) zu berechnen.

11.8 Bei Beendigung der Partnervereinbarung werden Endkunden, die beim Partner Treuepunkte gesammelt haben, in der Kunden-App entsprechend informiert. Die Abwicklung noch nicht eingelöster Punkte obliegt allein dem Partner.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden durch BoniGo ist in der separaten Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit der Partner über das Händler-Dashboard Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder personenbezogene Daten über die BoniGo-Infrastruktur verarbeiten lässt, schließen die Parteien einen ergänzenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist Bestandteil der Partnervereinbarung.

12.2 Der Partner stellt sicher, dass eigene datenschutzrechtliche Pflichten (insbesondere Information seiner Endkunden) erfüllt werden, soweit er selbst Daten erhebt oder an BoniGo übermittelt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen dieser AGB. BoniGo kann diese AGB anpassen, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung oder geänderter tatsächlicher Verhältnisse erforderlich ist und für den Partner zumutbar bleibt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsankündigung, gilt seine Zustimmung als erteilt; auf diese Folge wird im Änderungs-Hinweis ausdrücklich hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu. Wesentliche Hauptleistungs- oder Preisänderungen sind hiervon ausgenommen; sie bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Partners.

13.2 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tuttlingen, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BoniGo ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

13.4 Vertragssprache. Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch.

13.5 Textform. Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügt eine E-Mail. Soweit Schriftform verlangt wird, ist eine eigenhändige Unterschrift bzw. eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

13.6 Abtretung. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus der Partnervereinbarung durch den Partner an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von BoniGo in Textform. BoniGo ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen rechtlichen Nachfolger zu übertragen; der Partner wird hierüber rechtzeitig informiert.

13.7 Eigene AGB des Partners. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn BoniGo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

13.8 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

BoniGo, Tuttlingen, 22. Juni 2026